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   BVerwG, 29.05.1973 - I WB 23.71   

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https://dejure.org/1973,1583
BVerwG, 29.05.1973 - I WB 23.71 (https://dejure.org/1973,1583)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.1973 - I WB 23.71 (https://dejure.org/1973,1583)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 1973 - I WB 23.71 (https://dejure.org/1973,1583)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 46, 134
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.12.1970 - I WB 115.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1973 - I WB 23.71
    Gegen das Verbot der "Beeinflussung" der Untergebenen für oder gegen eine politische Meinung (§ 15 Abs. 4 SG) kann aber nur gezielt verstoßen werden; nach dem Sinn der Worte "... darf nicht ... beeinflussen" gibt es keine zufällige oder unbewußte Verletzung dieser Pflicht (vgl. BVerwGE 43, 162, 164) [BVerwG 22.12.1970 - I WB 115/70].
  • BVerwG, 16.09.1970 - I WB 84.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1973 - I WB 23.71
    Mit dieser Auffassung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seinem Beschluß vom 16. September 1970 - I WB 84/70 - dort hatte die Schriftleitung einer vom Führungsstab der Streitkräfte herausgegebenen militärischen Zeitschrift die Leser, zu denen der Antragsteller gehörte, zur Mitteilung ihrer Meinung über ein bestimmtes Thema und zum Bericht über einschlägige Erlebnisse aufgefordert, war der BMVg dem dortigen Antragsteller also nicht im Über-/Unterordnungsvernältnis gegenüber getreten.
  • BVerwG, 05.05.1972 - I WB 123.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1973 - I WB 23.71
    Es handelt sich bei der Verleihung des Preises für die als anerkennungswürdig befundene Arbeit des Antragstellers auch um eine im Verhältnis der Über- und Unterordnung getroffene dienstliche Handlung des BMVg, welche die Rechtsposition des Antragstellers als Soldat konkret und unmittelbar berührt (vgl. BVerwG Beschluß vom 5. Mai 1972 - I WB 123/71 - Böttcher/Dau, WBO 2. Aufl. § 1 RdNr. 80).
  • BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 67.04

    Maßnahme; Information zur Sicherheitspolitik; politische Einflussnahme;

    Gegen die Verpflichtung des Vorgesetzten aus § 15 Abs. 4 kann nur gezielt verstoßen werden; nach dem Sinn der gesetzlichen Formulierung ("darf nicht ... beeinflussen") gibt es keine zufällige oder unbewusste Verletzung dieser Pflicht (Beschlüsse vom 29. Mai 1973 - BVerwG 1 WB 23.71 - <BVerwGE 46, 134 [138]> und vom 17. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 112.74 - ).
  • BVerwG, 26.05.2011 - 1 WNB 2.11
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. zu ihr Scherer/Alff/Poretschkin, SG, 8. Aufl. 2008, § 15 Rn. 20 und Walz/Eichen/Sohm, SG, 2. Aufl. 2010, § 15 Rn. 43, jeweils m.w.N.) kann gegen das hier im Zentrum stehende Verbot aus § 15 Abs. 4 SG, seine Untergebenen für oder gegen eine politische Meinung zu beeinflussen, nur gezielt verstoßen werden; nach dem Sinn der gesetzlichen Formulierung gibt es keine zufällige oder unbewusste Verletzung dieser Vorgesetztenpflicht (Beschlüsse vom 29. Mai 1973 - BVerwG 1 WB 23.71 - BVerwGE 46, 134 und vom 17. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 112.74 - BVerwGE 53, 111).
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